Planung
Die Qualitätsanforderungen an einen Flüssigboden sollten schon in der frühen Phase der
Baustellenplanung definiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein optimal an die
Baumaßnahme angepasster Verfüllbaustoff termingerecht eingebaut wird. Einen Leitfaden bilden hier
die Qualitätsrichtlinie der BQF und das H ZFSV:2012 der FGSV. Erst die Integration des Flüssigbodens
in die frühe Phase der Planung ermöglicht die Herstellung eines ökologischen, ökonomischen und
qualitativ hochwertigen Verfüllbaustoffs.
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Qualitätsanforderungen definieren (Baustellenplanung)
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Ist bei einer Baumaßnahme der Einsatz von Flüssigboden geplant, so sollte dies bereits im
Baugrundgutachten bzw. im geotechnischen Bericht fachspezifisch abgehandelt werden. Diese
Abhandlung bildet dann die Leitlinie für die weiteren Planungsschritte. Das Baugrundgutachten sollte
dabei die geplanten Bauverfahren nennen und sie im Hinblick auf den Einbau von Flüssigboden
bewerten und ggf. Empfehlungen für Verfahrensoptimierungen aussprechen. Weiterhin sind für
Flüssigboden spezifische Homogenbereiche zu definieren.
Für größere Baumaßnahmen empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Qualitätssicherungsplans.
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Realisierbarkeit prüfen (Eignungsprüfung)
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Sind die Qualitätsanforderungen vollumfänglich definiert, so sind Bodenproben in ausreichender Menge
und mit für die Baumaßnahme repräsentativen Eigenschaften zu entnehmen. Diese repräsentativen
Bodenproben bilden dann die Grundlage für individuell auf die jeweilige Baumaßnahme abgestimmte
Rezepturentwicklungen. Die Eignungsprüfung inkl. Rezepturentwicklung weist alle erforderlichen und
technisch möglichen Baustoffeigenschaften nach und gibt Hinweise zur Herstellung des Flüssigbodens
(z.B. erforderliche Mischzeiten). Eine den Anforderungen entsprechende Vorlaufzeit ist für die
Eignungsprüfung zu berücksichtigen (z.B. 28-Tage-Druckfestigkeit).
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Qualitätssicherung ist halt nicht nur EÜ und FÜ!