top of page
Groß (Bild_2).jpeg

Planung

Die Qualitätsanforderungen an einen Flüssigboden sollten schon in der frühen Phase der

Baustellenplanung definiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein optimal an die

Baumaßnahme angepasster Verfüllbaustoff termingerecht eingebaut wird. Einen Leitfaden bilden hier

die Qualitätsrichtlinie der BQF und das H ZFSV:2012 der FGSV. Erst die Integration des Flüssigbodens

in die frühe Phase der Planung ermöglicht die Herstellung eines ökologischen, ökonomischen und

qualitativ hochwertigen Verfüllbaustoffs.

​

Qualitätsanforderungen definieren (Baustellenplanung)

​

Ist bei einer Baumaßnahme der Einsatz von Flüssigboden geplant, so sollte dies bereits im

Baugrundgutachten bzw. im geotechnischen Bericht fachspezifisch abgehandelt werden. Diese

Abhandlung bildet dann die Leitlinie für die weiteren Planungsschritte. Das Baugrundgutachten sollte

dabei die geplanten Bauverfahren nennen und sie im Hinblick auf den Einbau von Flüssigboden

bewerten und ggf. Empfehlungen für Verfahrensoptimierungen aussprechen. Weiterhin sind für

Flüssigboden spezifische Homogenbereiche zu definieren.

Für größere Baumaßnahmen empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Qualitätssicherungsplans.

​

Realisierbarkeit prüfen (Eignungsprüfung)

​

Sind die Qualitätsanforderungen vollumfänglich definiert, so sind Bodenproben in ausreichender Menge

und mit für die Baumaßnahme repräsentativen Eigenschaften zu entnehmen. Diese repräsentativen

Bodenproben bilden dann die Grundlage für individuell auf die jeweilige Baumaßnahme abgestimmte

Rezepturentwicklungen. Die Eignungsprüfung inkl. Rezepturentwicklung weist alle erforderlichen und

technisch möglichen Baustoffeigenschaften nach und gibt Hinweise zur Herstellung des Flüssigbodens

(z.B. erforderliche Mischzeiten). Eine den Anforderungen entsprechende Vorlaufzeit ist für die

Eignungsprüfung zu berücksichtigen (z.B. 28-Tage-Druckfestigkeit).

​

Qualitätssicherung ist halt nicht nur EÜ und FÜ!

bottom of page