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Eigenüberwachung / Fremdüberwachung

Eigenüberwachung

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Grundlage für die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Flüssigböden ist eine Werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Rahmenbedingungen dafür gibt das Hinweisblatt H ZFSV der FGSV vor und sollten beispielsweise in einer Werksnorm nachvollziehbar und praktikabel festgelegt sowie innerhalb der Flüssigbodenherstellung konsequent umgesetzt und dokumentiert werden.

Die BQF unterstützt sie gern bei Erstellung von Werksnormen, zugeschnitten auf Ihren Herstellungsprozess.

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Fremdüberwachung

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Die Fremdüberwachung erfolgt durch anerkannte RAP Stra*) Prüfstellen, die mit den Anforderungen an und den Prüfbedingungen für Flüssigböden vertraut sind. Im Rahmen der regelmäßigen Fremdüberwachung wird die WPK des Herstellers bewertet sowie Proben aus der Flüssigbodenherstellung entnommen und geprüft. Auftretende Mängel werden aufgezeigt, bewertet und ihre Abstellung kontrolliert.

Prüfstellen, die ihre Fachkunde im Bereich Flüssigboden mit einem Zertifikat der BQF nachweisen, werden als "Prüfstelle mit Fachkunde Flüssigboden" hier aufgeführt. Sie sind in besonderem Maße geeignet, sämtliche Prüfungen zum Nachweis der normgerechten Herstellung und des fachgerechten Einbaus von Flüssigböden zu erbringen sowie eine Eigenüberwachung zu kontrollieren und die Fremdüberwachung durchzuführen.

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*Anerkannte Prüfstellen erfragen Sie bitte bei der BQF.

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