Qualitätssicherung
Die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e.V. engagiert sich für eine bundesweit einheitliche Qualitätssicherung bei der Herstellung und Verarbeitung von Flüssigböden. Um eine neutrale, unabhängige Überwachung zu gewährleisten, hat die BQF eine Qualitätsrichtlinie erstellt, die fortlaufend aktualisiert und weiterentwickelt wird. Diese beinhaltet alle Anforderungen und Durchführungsbestimmungen, die für die Verleihung und Nutzung des Qualitätszeichens der BQF erforderlich sind.
Die Qualitätsrichtlinien der BQF sind Leitlinien für eine qualitätssichernde Begleitung und Dokumentation der Herstellung, Lieferung und Verarbeitung von Flüssigböden entsprechend den anwendungsbezogenen Vorgaben. Basis dafür sind die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen „Hinweise für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen im Erdbau" (H ZFSV, FGSV-Nr.: 563).
Wie auch bei genormten Baustoffen üblich, beginnt die Qualitätssicherung von Flüssigböden entsprechend den Richtlinien der BQF bei den verwendeten Ausgangsstoffen, schließt den gesamten Herstellungsprozess des Flüssigbodens und dessen Eigenschaften im frischen und im verfestigten Zustand ein. Prüfverfahren und Prüfrhythmus im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle gibt das Hinweisblatt des FGSV vor. Entsprechend dem Verwendungszweck werden z. B. Konsistenz, Rohdichte und Festigkeitsentwicklung des Flüssigbodens geprüft. Die Eigenschaften der Flüssigböden sind abhängig vom Einsatzzweck und sind ausgangsstoffspezifisch variabel.
Die Qualitätsrichtlinie der BQF enthält Anforderungen an den Eignungsnachweis, der die Prüfung der Betriebsausstattung und die Erstprüfung der Produktqualität durch eine anerkannte Prüfstelle vorsieht, die erfolgreiche Absolvierung eines Fachkundelehrgangs für das in die Flüssigbodenaktivitäten involvierte Fachpersonal mit Fachkundeprüfung und die Durchführung von Eigen- und Fremdüberwachung.